remax-celle-makler-werden

Immobilienmakler werden

Makler werden im Landkreis Celle

Wie werde ich Immobilienmakler?

Sie möchten Makler werden? Um Immobilienmakler zu werden, muss man nicht unbedingt über eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. geprüfter Immobilienfachwirt) verfügen. Auch ein bestimmter Schulabschluss ist nicht nötig. Verkaufsbegeisterte Menschen mit einer Vorliebe für Architektur, einem Interesse am Immobilienmarkt und dem Wunsch nach einer attraktiven Tätigkeit können den Übergang auch für Branchenfremde ermöglichen.

Erfolgreich und selbstständig in einer Gemeinschaft

Der Aufbau einer neuen beruflichen Existenz auf selbständiger Basis ist regelmäßig sehr schwierig. Ein schwieriges Marktumfeld und ein hoher Wettbewerbsdruck machen es Anfängern nicht gerade leicht in dieser Branche Fuß zu fassen.

Warum nicht mit einer starken und etablierten Gemeinschaft starten? Unser Franchisesystem könnte für Sie die passende Lösung sein: Sie gehen die ersten Schritte in die Selbstständigkeit nicht alleine, sondern sind Teil eines dynamischen und Sicherheit gebenden Netzwerkes mit erheblichem Wachstumspotenzial. Vor allem aber stellen wir Ihnen als Franchisenehmer alle bewährten Tools zur Verfügung, die Ihnen beim Aufbau eines erfolgreichen Immobilienbüros helfen. Und nicht zuletzt die Bekanntheit und die Reputation unserer Marke tragen dazu bei, dass Sie sich von Anfang an selbstbewusst in diesem riesigen Markt bewegen können. Die mittlerweile mehr als 200 deutschen RE/MAX Immobilienbüros sprechen für sich: Unser Marktanteil wächst und Sie können mit uns Ihr eigenes Unternehmen erfolgreich gründen.

Dank unserer bewährten Tools können Sie Ihren Beruf als Immobilienmakler professionell ausüben. Dazu gehören auch die erstklassigen Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten bei RE/MAX. Als Teil eines Makler-Netzwerkes, das allein in Deutschland über 880 Immobilienmakler umfasst und täglich wächst, erhalten Sie einen umfassenden Support und die Möglichkeit, sich weit über die Landesgrenzen hinaus zu betätigen. Damit sind Sie Teil der Weltmarke RE/MAX und tragen als Franchisenehmer wesentlich zum Erfolg von RE/MAX bei.

Wir geben Ihnen all das an Erkenntnissen, Prozessen und Tools an die Hand, was wir uns seit unserer Gründung im Jahr 1973 erarbeitet haben. Zudem können wir auf ein international erfolgreiches Netzwerk zurückgreifen: RE/MAX gehört zu den Top 5 aller Franchisesysteme und belegt Platz 1 unter den Immobilienfranchisesystemen. Planen Sie auch Ihre Zukunft als angehender Immobilienmakler mit uns!

Wer kann Makler werden

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Die Erteilung von Erlaubnissen nach § 34 c Gewerbeordnung (Makler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehensvermittler) obliegt in Niedersachsen ab dem 01.04.2017 den Industrie- und Handelskammern.

Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis soll unter Verwendung eines der empfohlenen Antragsmuster (Anlagen 1 bis 3) bei der Erlaubnisbehörde eingereicht werden.

Bei Personen (handels)gesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist eine Erlaubnis für jeden geschäftsführungsbefugten Gesellschafter erforderlich; dies gilt auch hinsichtlich der Kommanditisten, sofern sie ausnahmsweise Geschäftsführungsbefugnis besitzen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind. Jeder geschäftsführende Gesellschafter muss einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis stellen.

Der Antragsteller hat auf seine Kosten beizubringen oder die Beibringung zu veranlassen:

  • Auszug aus dem Handelsregister oder Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist. Handelt es sich z. B. um eine GmbH & Co. KG, so ist ein entsprechender Auszug für die GmbH und die KG einzureichen.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz für sich sowie ggf. für die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen. Bei juristischen Personen sind diese Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) beizubringen.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO) für sich sowie ggf. für die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen. Bei juristischen Personen sind diese Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) beizubringen. Zudem ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person (z.B. AG, GmbH) beizubringen.
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 882b Zivilprozessordnung).
  • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt.
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Bei juristischen Personen ist die Bescheinigung sowohl für die juristische Person als auch für alle gesetzlichen Vertreter beizubringen, bei Personengesellschaften für alle geschäftsführungsbefugten Gesellschafter.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes. Bei juristischen Personen ist die Bescheinigung sowohl für die juristische Person als auch für alle gesetzlichen Vertreter beizubringen, bei Personengesellschaften für alle geschäftsführungsbefugten Gesellschafter.
  • Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung bei Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis für Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO (Versicherungsbescheinigung nach dem Muster der Anlagen 4 bzw. 5).

Quelle: Stadt Celle

Ihre Tipp-Prämie

Sie kennen jemanden der seine Immobilie verkaufen möchte? Dann geben Sie uns einen Tipp – und erhalten bei erfolgreichem Verkauf als Dankeschön 10 Prozent unserer Maklerprovision.

Geschenke für Tippgeber der RE/MAX Immobilien Celle Immobilienmakler