„Bezahlbarer Wohnraum für viele“.
Wohnen und Bauen 2023 – was ist neu?
Die wichtigste Neuerung: Bundesbauministerin Klara Geywitz kann 2023 aus einem größeren Geldtopf schöpfen: Über sieben Milliarden Euro umfasst das Budget für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), 2,3 Milliarden mehr als ursprünglich veranschlagt.
Der Bauetat setze „beherzt an drei der drängendsten Fragen an: bezahlbarer Wohnraum für möglichst viele, ein innovatives und klimafreundliches Bauwesen und lebenswerte Städte und Gemeinden“, erklärte Geywitz Ende November 2022 im Bundestag bei der abschließenden Beratung für 2023.
Größter Posten im stolzen Etat – mit 2,9 Milliarden Euro dreimal so hoch wie im Vorjahr – ist das Wohngeld: Eine größere Anzahl an Berechtigten soll mehr Mietzuschuss bekommen.
Kräftig aufgestockt werden auch die Mittel für den sozialen Wohnungsbau: Knapp 1,3 Milliarden Euro sind hier eingeplant, 2022 waren es 750 Millionen Euro.
Mehr Wohneigentum für Familien.
Die neue Wohneigentumsförderung löst, voraussichtlich ab Juni 2023, das umstrittene Baukindergeld ab, das mit dem Jahr 2022 ausgelaufen ist. Das hier eingesparte Geld soll zum Teil dem Programm „Altersgerecht bauen“ zugutekommen. Die Mittel der staatlichen Förderbank KfW werden um 7,25 Millionen auf 70,25 Millionen Euro aufgestockt.
Ziel der Wohneigentumsförderung ist es, Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro (bei mehreren Kindern erhöht sich die Grenze um jeweils 10.000 Euro) durch zinsverbilligte KfW-Kredite von 140.000 bis maximal 240.000 Euro den Erwerb eigenen Wohnraums zu ermöglichen.
Im Gegensatz zum Baukindergeld darf die neue Wohneigentumsförderung nicht für Bestandsimmobilien verwendet werden. Wer nicht bauen will, muss einen Neubau kaufen, der mindestens den Standard „klimafreundliches Gebäude“ erfüllt.
Stadtentwicklung und Städtebauförderung.
Der Etat für Stadtentwicklung und Raumordnung bleibt auf Vorjahresniveau. Gut 1,5 Milliarden Euro stehen zur Verfügung, davon sind 228 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen vorgesehen. Für die Städtebauförderung steht auch in diesem Jahr eine Milliarde Euro zur Verfügung, 790 Millionen Euro davon gehen an die Länder. Für zusätzliche Wohnraumschaffung wurden 1,5 Millionen Euro in den Bauetat übertragen.
Immobilien erben wird teurer.
Wie bereits im Dezember-Newsletter berichtet, hält der Staat beim Vererben von Immobilien deutlich stärker die Hand auf, ohne die Erbschafts- und Schenkungssteuer direkt zu erhöhen: Ab 2023 werden Immobilien steuerlich im Schnitt um 20 bis 30 Prozent, in Einzelfällen sogar um 50 Prozent höher bewertet. Die Freibeträge (500.000 Euro für den Ehepartner, 400.000 Euro pro Elternteil für jedes Kind) bleiben jedoch unverändert und werden laut Einschätzung des Eigentümerverbands Haus & Grund künftig wohl häufiger überschritten.
Gas- und Strompreisbremse ab März.
Um die stark gestiegenen Energiepreise abzufedern, will die Ampelregierung eine Gas- und Strompreisbremse einführen. Für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs wird privaten Haushalten ein Gaspreis von zwölf Cent und ein Strompreis von 40 Cent pro Kilowattstunde (jeweils brutto) garantiert. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Eine vierköpfige Familie mit einem Gasverbrauch von 15.000 Kilowattstunden im Jahr zum Beispiel würde beim derzeitigen Gaspreis von 18,9 Cent je kWh also 828 Euro sparen. Außerdem will die Bundesregierung per Gesetz verhindern, dass Energieversorger mit ungerechtfertigten Preiserhöhungen die eigenen Kassen füllen. Die Versorger müssen die Notwendigkeit einer Preiserhöhung gegenüber dem Bundeskartellamt rechtfertigen.
Quellen: bundesregierung.de, haufe.de, haus.de, zeit.de, tagesschau.de, hausundgrund.de, kreiszeitung.de